Mit einem Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag nicht übertreiben

Fast jeder kennt die Klauseln im Arbeitsvertrag, die einem verbieten bestimmte Tätigkeiten für die Konkurrenz auszuüben. Als Chef sollte man es mit solchen Regelungen, aber nicht übertreiben, denn sonst sind sie einfach unwirksam. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor.

In dem konkreten Fall ging es um einen ehemaligen Marketingleiter eines Fenster- und Türenherstellers. In seinem alten Arbeitsvertrag war es ihm verboten zwei Jahre nach Ende seines Arbeitsverhältnisses keine Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen anzunehmen.

Dieser hielt die Klausel allerdings für unzumutbar und nahm trotzdem einen neuen Job an und zwar als Handelsvertreter für Fachhändler für Fenster und Türen. Früher hatte er seine Produkte an den Fachhandel verkauft, heute sucht er eben Kunden direkt auf.

Sein ehemaliger Chef sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot. Doch die Richter waren schließlich anderer Meinung: Sein Verbot diene nicht dem Schutz eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses. Der Kläger konnte daraufhin die von seinem ehemaligen Arbeitgeber gezahlte Karenzentschädigung behalten.

Mai 20th, 2010 | Kommentieren

Urteil: Umziehen gehört zur Arbeitszeit

Blaumann by flickr, tillweIn nicht wenigen Betrieben kommt es vor, dass Mitarbeiter Dienstbekleidung tragen müssen, mit der man nicht unbedingt den Weg zur Arbeit antreten kann oder möchte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeit, die man deshalb in der Umkleide verbringt auch zur Arbeitszeit gehört.

In dem konkreten Fall ging es um Mitarbeiter des Betriebs, die erst nach dem Umziehen ausgestempelt hatten, wofür sie vom Arbeitgeber ermahnt wurden. Auch der Betriebsrat störte sich an dem Verhalten des Arbeitgebers, so dass der Fall am Ende vor dem Bundesarbeitsgericht landete.

Die Richter entschieden, dass die Umkleidezeit zur geschuldeten Arbeitsleistung gehöre, besonders, dann, wenn die Kleidung so auffällig oder speziell sei, dass man sie nicht auf dem Arbeitsweg tragen kann. Die Kleidung diene ja auch meist in erster Linie den Bedürfnissen des Arbeitgebers.

Mai 13th, 2010 | 1 Kommentar

Ab wann ist ein Lohn sittenwidrig?

In letzter Zeit hört man ja immer mehr von Fällen, in denen Chefs ihren Angestellten zu wenig Lohn bezahlten. Ein Phänomen, das immer mehr zunimmt. Doch ab wann ist ein Loh zu nierdig, sprich sittenwidrig?

Laut des Bundesarbeitsgerichts ist dann ein Lohn nicht korrekt, wenn er weniger als zwei Drittel des in der Branche bzw. in der Wirtschaftsregion üblichen Lohns beträgt. Was üblich ist, hängt laut den Richtern wieder vom Einzelfall ab.

Der Tariflohn ist dann maßgeblich, wenn mindestens die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Branche danach vergütet werden. Eine Tarifbindung ist aber keine Voraussetzung. Als Basis gilt die reine Stunden- bzw- Monatsvergütung, ohne Zuschläge und Zulagen.

Wurde eine solche sittenwidrige Vereinbarung getroffen ist sie nichtig und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die normale Vergütung.

Mai 6th, 2010 | Kommentieren

Ambiente schaffen und im eigenen Garten entspannen

Entspannen und wohlfühlen und das am besten im eigenen Garten. Immer mehr Deutsche machen den eigenen Garten zum beliebten Urlaubsdomizil und verbringen die langen Sommertage im Grünen.

Doch was wäre ein Garten ohne das passende Ambiente? Er wäre nicht mehr als eine Wiese, die vielleicht von einem Zaun begrenzt wird. Neben den zahlreichen verschiedensten Pflanzen und Accessoires sind Gartenmöbel natürlich das A und O. Gerade hier lassen es sich die Hersteller nicht nehmen, Jahr für Jahr für mit neuen Trends zu begeistern.

Der Platzhirsch im Bereich der Gartenmöbel sind seit einigen Jahren die Stücke aus Rattan. Sie strahlen gefertigt aus dem Naturmaterial Wärme und Wohlfühlen aus und lassen sich perfekt mit dem natürlichen Gesicht eines Gartens kombinieren.

Sicherlich sind sie in der Anschaffung ein wenig teurer als andere Gartenmöbel, doch dieser finanzielle Mehraufwand lohnt sich in jedem Fall. Als Alternative kann man sich natürlich auch für Gartenmöbel aus Holz entscheiden.

Besonders schick und ansprechend sind die Stücke aus Echtholz wie Buche und Ahorn, die entsprechend behandelt problemlos im Freien platziert werden können.

Mai 1st, 2010 | Kommentieren

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