Gebäudereiniger: Fast alle Unternehmen zahlen Mitarbeitern Mindestlohn

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Besonders im Handwerk und bei Dienstleistungen kommt es häufiger zu Schwarzarbeit und vor allem zu Lohndumping. Um Letzterem vorzubeugen wurden in einigen Bereichen Mindestlöhne eingeführt, die sich nun offenbar bewährt haben.
Seit Januar bekommt die unterste Lohngruppe der Gebäudereiniger-Branche beispielsweise 8,55 Euro im Westen und 7 Euro im Osten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit lässt nach neuesten Prüfungen verlauten, dass 90% der kontrollierten Firmen im Gebäudereiniger-Handwerk ihren Beschäftigten den Mindestlohn zahlen.
Gegen die restlichen „schwarzen Schafe“ müsse noch verstärkter vorgegangen werden. Besonders positiv wurde allgemein die Einführung des Mindestlohns gewertet, was sich so manch einer in der Politik vielleicht zu Herzen nehmen sollte.
In nicht wenigen Betrieben kommt es vor, dass Mitarbeiter Dienstbekleidung tragen müssen, mit der man nicht unbedingt den Weg zur Arbeit antreten kann oder möchte. Nun hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeit, die man deshalb in der Umkleide verbringt auch zur Arbeitszeit gehört.
